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Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von "ECR BECKER Computer - Registrierkassen, Dipl.-Informatiker (FH) Simon Chr. Becker" (im weiteren Händler) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Der Händler ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschliesslich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.


1. Preisgestaltung

Die genannten Preise verstehen sich Netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Versandkosten ab Sitz des Händlers. Zusätzliche, vom Käufer gewünschte Sonderverpackungen und Liefermodalitäten sind nicht eingeschlossen. Falls sich der Listenpreis des Händlers für die Kaufsachen bis zur Lieferung ändert, gilt der Listenpreis bei Lieferung, wenn die Lieferung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, an den Händler Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Händler vorbehalten.


2. Beschreibungen

Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Mass- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc. bleiben dem Händler vorbehalten.


3. Eigentumsrechte
  1. Der Händler behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den Kaufsachen vor. Bis dahin darf der Käufer die Kaufsachen weder veräussern, verpfänden, vermieten, verleihen noch sonstwie Dritten zugänglich machen. Bei einer Pfändung der Kaufsachen von dritter Seite hat der Käufer den Händler sofort zu verständigen und ihm alle Kosten einer etwaigen Intervention zu ersetzen.

  2. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Dem Händler steht jedoch das Recht zu, über die Kaufsachen, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. Bei vollständiger Zahlung aller Forderungen des Händlers wird dieser dem Käufer unter Beachtung einer angemessenen neuen Lieferfrist gleichartige Kaufsachen liefern.

4. Vorbereitung des Aufstellungsraumes

Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der Kaufsachen auf seine Kosten nach den dem Käufer bekanntgegebenen Richtlinien des Händlers für den Betrieb der Kaufsachen geeignete Räume mit den notwendigen technischen Einrichtungen, die auch von ihm in Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.


5. Lieferung und Übergabe
  1. Den Versand der Kaufsachen nimmt der Händler an den vom Käufer bestimmten Ort vor. Die Frachtkosten ab Auslieferungsstelle des Händlers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Kaufsachen die Auslieferungsstelle des Händlers verlassen. Eine evtl. Transportversicherung ist Sache des Käufers.

  2. Die Lieferung erfolgt zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Liefertermin. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Liefertermins ist, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt.

  3. Liefert der Händler nicht bis zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Termin, kann der Käufer nach Ablauf von sechs Wochen dem Händler eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf vom Kaufvertrag zurücktrete. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer im Falle verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung nicht zu, es sei denn, der Händler hat für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend zu haften. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer der Kaufsache, mit deren Lieferung sich der Händler im Verzug befand, begrenzt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen Höherer Gewalt, bei staatlichen Massnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Hersteller oder Unterlieferanten des Händlers eintreten.

  4. Der Händler wird die Kaufsachen im Aufstellungsraum beim Käufer installieren und in betriebsbereiten Zustand versetzen.

  5. Die Übergabe an den Käufer gilt nach Installation der Kaufsachen, der Durchführung eines Routine-Prüfprogramms des Händlers und der Ausfertigung eines Übergabescheines durch den Händler oder seines Beauftragten als erfolgt. Der Übergabeschein enthält Angaben über alle installierten Einheiten der Kaufsachen und das Übergabedatum.

  6. Der Händler ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

6. Gewährleistung
  1. Der Händler übernimmt bei neu hergestellten Kaufsachen die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat, spätestens innerhalb von sechs Monaten ab dem Tage der Übergabe gemäss Ziffer 5e dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Händlers auf eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum des Händlers. Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile wird innerhalb angemessener Frist vorgenommen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  2. Bei gebrauchten Kaufsachen wird keine Gewährleistung übernommen.

  3. Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile ist nach Möglichkeit am Aufstellungsort der Kaufsache beim Käufer vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat der Käufer dem Händler oder dem von ihm Beauftragten zeitlich und räumlich ungehinderten Zugang zu den Kaufsachen zu gewähren.

  4. Der Käufer kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur während der beim Händler üblichen Geschäftszeit verlangen. Sollen die Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Käufers ausserhalb der beim Händler üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, sind dafür vom Käufer die Mehrkosten zu den beim Händler jeweils geltenden Preisen zu entrichten.

  5. Wünscht der Käufer Sonderleistungen, die über den Rahmen der Gewährleistungsarbeiten hinausgehen, werden dafür die jeweils beim Händler geltenden Preise in Rechnung gestellt.

  6. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als vom Händler beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird oder die Kaufsachen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Käufer oder sein Personal, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Verstösse des Käufers gegen die Vorschriften des Händlers zur Vorbereitung des Aufstellungsortes oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind.

  7. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen den Händler nicht zu. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufsachen selbst entstanden sind, wie bei Verlust aufgezeichneter Daten. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsache, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.

  8. Nachbesserung und Austausch führen nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

7. Haftung

Der Händler haftet nur nach Massgabe der Bestimmungen des Kaufvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er haftet nich für Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Kaufvertrages, aus positiver Vertragsverletzung sowie wegen Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, es sei denn, dass der Händler für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Hierbei ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsache, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.


8. Software

Für die Überlassung der Software an den Käufer wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen.


9. Ausbildung des Käuferpersonals

Der Händler bietet dem Käufer die Ausbildung geeigneter Mitarbeiter hinsichtlich der Bedienung und/oder Programmierung der Kaufsachen zu den bei ihm jeweils geltenden Bedingungen und Preisen an.


10. Zubehör und Datenträger

Sämtliches Zubehör und alle Datenträger für die Kaufsachen befinden sich im Verkaufsprogramm des Händlers. Auf Wunsch wird der Händler dem Käufer derartiges Zubehör und Datenträger zu den jeweils bei ihm gültigen Preisen und Bedingungen verkaufen.


11. Datenschutz

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Händler ist verpflichtet, Daten und Informationen des Käufers, die als vertraulich gekennzeichnet sind, geheimzuhalten. Der Händler erklärt, dass alle seine Mitarbeiter, die bei der Datenverarbeitung beschäftigt sind, zur Geheimhaltung verpflichtet sind


12. Teilnichtigkeit

Sollten Teile des Kaufvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, gelten die restlichen Bestimmungen weiter. Die Vertragspartner werden dann den Kaufvertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg so weit wie möglich erreicht wird.


13. Schriftform

Der Kaufvertrag beinhaltet alle Abmachungen zwischen den Vertragspartnern. Alle nicht in den Kaufvertrag aufgenommenen Abmachungen sind für und gegen den Käufer und den Händler unwirksam. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.


14. Erfüllungsort für Zahlungen und Gerichtsstand
  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Händlers.

  2. Gerichtsstand ist nach Wahl des Händlers das Amtsgericht oder Landgericht an seinem Geschäftssitz, wobei für die Wahl des Amtsgerichtes die Höhe des Objektes bedeutungslos bleibt. Diese Gerichtsvereinbarung gilt für die Fälle, in denen kein ausschliesslicher Gerichtsstand besteht.

15. Inkrafttreten

Der Kaufvertrag wird mit Unterzeichnung der Bestellung durch den Käufer und Gegenzeichnung einer Kopie dieser Bestellung durch den Händler rechtswirksam. Der Käufer ist nach seiner Unterzeichnung drei Monate an seine Bestellung gebunden.


16. Schlussbestimmungen
  1. Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten aus einem mit dem Händler geschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Händlers an einen Dritten übertragen.

  2. Der Käufer erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Händler den Käufer in seiner Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse benennen kann.

ECR BECKER Online
Simon Chr. Becker
Dipl.-Informatiker (FH)
Albert-Schweitzer-Str. 106
D-67549 Worms
Tel. 06241/205219
kontakt@ecr-becker.de

USt-IdNr.: DE163808208

 

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